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Ausnahmeregelung zur Präsenz trotz Inzidenz

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021
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Die  Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10.05.2021 erlaubt Ausnahmen von der Untersagung des Präsenzunterrichts nur in Form von Wechselunterricht sowie von der Untersagung der Präsenzbeschulung für Berufsbildungseinrichtungen (nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes) und macht damit Berufliche Weiterbildung unabhängig von Inzidenz in Präsenz möglich.

Damit sind laut IHK Chemnitz Verbundlehrgänge, ÜLU/übA, Meisterkurse und weitere unaufschiebbare berufliche Fort- und Weiterbildungen mit anerkanntem Abschluss sowie Sach- und Fachkundeprüfungen aufgrund staatlicher Anforderungen für die Berufsausübung inzidenzwertunabhängig durchführbar. Voraussetzung ist allerdings, dass Teilnehmende zweimal in der Woche getestet werden.

Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 11:27

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Jobstarter Statuskonferenz 'Perspektiven für die berufliche Bildung'

Datum und Uhrzeit
06.10.2020 (13:00 Uhr)
Ende
06.10.2020 (14:30 Uhr)
Referent
BMBF
Kategorie
Termine
Auf der virtuellen Konferenz werden Erfahrungen und Ergebnisse aus sechs Jahren Laufzeit des Programms JOBSTARTER plus präsentiert und innovative Konzepte im Bereich der Aus- und Weiterbildung diskutiert, um Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen für Ausbildung zu gewinnen oder diese bei Fragen der Digitalisierung zu unterstützen. Mehr Infos hier .

Anmeldung bis 01.10.2020.

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